„Sie gehen mit einem Bandscheibenvorfall doch auch zum Orthopäden – und nicht zum Allgemeinmediziner, oder?“ Zugegeben, diese rhetorische Frage klingt plakativ, aber in der Regel ist es doch so. Wenn Sie ein spezielles Anliegen haben, qualifizierte Hilfe und direkte Unterstützung benötigen, dann wenden Sie sich an einen Spezialisten. Vor allem dann, wenn Sie unter Verdacht geraten sind und es um die Einschränkung Ihrer persönlichen Rechte und Ihrer Freiheit geht. Denn allein schon der Verdacht einer Straftat kann für einen Beschuldigten schwerwiegende Folgen im privaten und beruflichen Bereich haben.
Um in Deutschland die Bezeichnung „Fachanwalt“ führen zu dürfen, muss ein Rechtsanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet – im Fall von Rechtsanwalt Clemens G. Schug auf dem Gebiet des Strafrechts – über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen. Zum Erwerb der Bezeichnung „Fachanwalt“ muss der Rechtsanwalt vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem bereffenden Rechtsgebiet – hier „Strafrecht“ – über besondere theoretische und und vor allem auch praktische Erfahrungen zu verfügen. Zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ muss der Nachweis von 60 bearbeiteten Fällen erbracht werden. Wobei der Rechtsanwalt bei diesen Fällen an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder an einem übergeordneten Gericht teilgenommen haben muss.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Clemens G. Schug hat bislang in über 1200 Straf- und Bußgeldverfahren mit mehr als 1800 Hauptverhandlungstagen verteidigt. Allein im Verfahren „Pascal“ vor dem Schwurgericht Saarbrücken kämpfte er 148 Verhandlungstage bis zum Freispruch seines Mandanten.
Trotz seiner über dreizehnjährigen erfolgreichen praktischen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bildet sich Clemens G. Schug kontinuierlich auf dem Gebiet des Strafrechts fort, indem er mindestens zehn Seminarstunden hörend oder dozierend ableistet oder eine wissenschaftliche Publikation auf dem Fachgebiet „Strafrecht“ veröffentlicht.
Aktuell (Stand 2020) dürfen nur 34 der circa 1500 zugelassenen Rechtsanwälte im Saarland die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ führen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Clemens G. Schug zählt seit 2005 dazu.